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Entscheidungshilfen bei der Betreuung von Menschen mit Demenz: eine ethische Reflexion

Vortrag von Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox auf dem Fachtag Demenz am 10.10.2009

Vortrag Langfassung: Entscheidungshilfen bei der Betreuung von Menschen mit Demenz: eine ethische Reflexion (Download pdf-Format)

Abstract

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, büßen nach und nach die Fähigkeit ein, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Gerade in den späten Stadien der Demenzerkankungen, wenn medizinische Entscheidungen existenzieller Tragweite anstehen, benötigen sie Vertraute, die stellvertretend für sie entscheiden. Dies können gesetzliche Betreuer, aber auch direkt vom Betroffenen bevollmächtigte Angehörige sein. Neuere Untersuchungen zeigen, dass diese beiden Personengruppen ihre Aufgabe ganz unterschiedlich ausführen.

Als Entscheidungshilfen sieht das Recht vor allem die Patientenverfügung und das Konzept vom mutmaßlichen Willen vor. Die Patientenverfügung wurde vor wenigen Monaten gesetzlich geregelt, dennoch bleiben im konkreten Fall viele Zweifel und Unklarheiten. Der mutmaßliche Patientenwille ist ebenfalls ein Kriterium, das ethisch betrachtet seine Tücken hat.

Im Vortrag werden alternative Entscheidungshilfen angesprochen. Eine dieser Entscheidungshilfen ist das Konzept der Therapiezieländerung, das aus der Palliativmedizin stammt.